Beitragsordnung für das Jahr 2025
Beitragsordnung des Fliegenfischerverein „Elbtal e.V.“ (gemäß § 6 der Vereinssatzung)
Grundsätzliches
Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.
Mitgliedsbeiträge sind auf die untenstehende Bankverbindung mit genauer Benennung der Zahlung im Verwendungszweck zu überweisen.
Kontoinhaber: Fliegenfischerverein Elbtal e.V.
IBAN: DE95850900003550681004
BIC: GENODEF1DRS
Bank: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG
Die Beitragsordnung vom 01.01.2025 – 31.12.2025, das sind Mitgliedsbeiträge die mit einen * versehen sind, wurden am 23.03.2024 durch die Delegiertenversammlung des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V. beschlossen und müssen an den Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden“ e.V. abgeführt werden.
Jahresbeiträge & Ausgabe
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):
25,00 € FFVE-Vereinsbeitrag
115,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
190,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*
Verwendungszweck: Allg. 2025 oder Allg., Salmo 2025
Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):
10,00 € FFVE-Vereinsbeitrag
45,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*
Verwendungszweck: Allg. 2025 oder Allg., Salmo 2025
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (aktiv):
FFVE-Vereinsbeitrag entfällt
45,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*
Verwendungszweck: Allg. 2025 oder Allg., Salmo 2025
Schlüssel – Schließsystem:
10,00 € Schlüssel für die Schließanlage des LVSA*
Nur für Mitglieder die einen Schlüssel vorher per Mail oder telefonisch bestellt haben.
Verwendungszweck: Schlüssel
Förderbeitrag (passiv):
FFVE-Vereinsbeitrag entfällt für Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
10,00 € FFVE-Vereinsbeitrag für Mitglieder vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
25,00 € FFVE-Vereinsbeitrag für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
30,00 € Förderbeitrag*
Verwendungszweck: Förder 2025
Wenn noch zusätzliche Angelerlaubnisscheine/Marken anderer Bundesländer gewünscht werden, dann einfach den Betrag des jeweiligen Bundesland dazu buchen und im Verwendungszweck mit aufführen.
10,00 € Angelberechtigung Brandenburg* (BB),
10,00 € Angelberechtigung Sachsen-Anhalt* (ST),
10,00 € Angelberechtigung Berlin* (BE),
10,00 € Angelberechtigung Mecklenburg-Vorpommern* (MV),
10,00 € Angelberechtigung Thüringen VANT* (TH-V),
10,00 € Angelberechtigung Thüringen LAVT Allgemeine-Gewässer* (TH-L-A),
50,00 € Angelberechtigung Thüringen LAVT Salmoniden-Gewässer* (TH-L-S),
100,00 € Angelberechtigung Thüringen Saalekaskaden* (TH-SK)
WICHTIG! Wer sich für den Förderbeitrag (Passives Mitglied) entschieden hat, kann die Angelberechtigung für andere Bundesländer nicht erwerben. Passive Mitglieder benötigen für die aktive Ausübung der Angelei eine jeweils gültige Tages- oder Wochenangelberechtigung.
Ausgabe der Erlaubnisscheine und Beitragsmarken:
-werden nur bei Vorlage eines gültigen Fischereischeins und Rückgabe der ordnungsgemäß
ausgefüllten Fangbücher 2024 ausgegeben,
-werden nur gegen eigenhändige Unterschrift ausgegeben (Erziehungsberechtigte sind
ermächtigt),
-ein Verschicken der Erlaubnisscheine und Marken ist in Ausnahmen nur mit Einschreibebrief
mit Rückantwort möglich. Die Versandkosten betragen 06,45 €. Diese zahlt das jeweilige
Vereinsmitglied selbst und ist vorab zusätzlich auf das Vereinskonto (Verwendungszweck:
Porto) zu überweisen.
WICHTIG! Es werden nur Erlaubnisscheine, Marken und Schlüssel verschickt, wenn vom
Mitglied sein ordnungsgemäß ausgefülltes Fangbuch 2024 vorliegt.
Desweiteren wird per Mail die Meldeadresse, Mailadresse und ein Foto (Vorder und Rückseite)
vom Fischereischein benötigt, bitte an lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu senden.
Hinweise
-Bitte nachschauen, ob der Mitgliedsausweis noch ordentlich Platz für Beitragsmarken 2025
hat. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte eine Mail an Friederike Reinhard
(fr.reinhard@web.de) oder Lutz Blaurock (lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu).
Somit können wir den neuen Mitgliedsausweis schon vorbereiten und wir sparen Zeit.
Wichtig ist auch das ein neues Passbild zur Markenausgabe mitgebracht werden muss.
-Wer in Besitz eines Schlüssels für das Schließsystem LVSA ist, bitte diesen zur Kontrolle
mitbringen.
Säumniszuschläge
Erlaubnisscheine (Fangbücher) sind bis zum 01. Februar des auf die Gültigkeit des
Erlaubnisscheines folgenden Jahres, den Vorgaben entsprechend ausgefüllt, an den Verein
zurück zu geben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € und bei
Rückgabe nach dem 15. März des auf die Gültigkeit des Erlaubnisscheines folgenden Jahres eine
Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig.