Beitragsordnung

Beitragsordnung für das Jahr 2025

Beitragsordnung des Fliegenfischerverein „Elbtal e.V.“ (gemäß § 6 der Vereinssatzung)

 

Grundsätzliches

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und Gebühren an den Verein.

Mitgliedsbeiträge sind auf die untenstehende Bankverbindung mit genauer Benennung der Zahlung im Verwendungszweck zu überweisen.

Kontoinhaber: Fliegenfischerverein Elbtal e.V.

IBAN: DE95850900003550681004

BIC: GENODEF1DRS

Bank: Dresdner Volksbank Raiffeisenbank eG

Die Beitragsordnung vom 01.01.2025 – 31.12.2025, das sind Mitgliedsbeiträge die mit einen * versehen sind, wurden am 23.03.2024 durch die Delegiertenversammlung des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden e.V. beschlossen und müssen an den Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden“ e.V. abgeführt werden.

 

Jahresbeiträge & Ausgabe

Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):

25,00 €   FFVE-Vereinsbeitrag
115,00 € Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
190,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*

Verwendungszweck: Allg. 2025 oder Allg., Salmo 2025

Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (aktiv):

10,00 €   FFVE-Vereinsbeitrag
45,00 €   Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*

Verwendungszweck: Allg. 2025 oder Allg., Salmo 2025

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (aktiv):

FFVE-Vereinsbeitrag entfällt
45,00 €   Erlaubnisschein für allgemeine Gewässer*
120,00 € Erlaubnisschein für allgemeine und Salmonidengewässer*

Verwendungszweck: Allg. 2025 oder Allg., Salmo 2025

Schlüssel – Schließsystem:

10,00 € Schlüssel für die Schließanlage des LVSA*

Nur für Mitglieder die einen Schlüssel vorher per Mail oder telefonisch bestellt haben.

Verwendungszweck: Schlüssel

Förderbeitrag (passiv):

FFVE-Vereinsbeitrag entfällt für Mitglieder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

10,00 € FFVE-Vereinsbeitrag für Mitglieder vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

25,00 € FFVE-Vereinsbeitrag für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

30,00 € Förderbeitrag*

Verwendungszweck: Förder 2025

Wenn noch zusätzliche Angelerlaubnisscheine/Marken anderer Bundesländer gewünscht werden, dann einfach den Betrag des jeweiligen Bundesland dazu buchen und im Verwendungszweck mit aufführen.

  10,00 € Angelberechtigung Brandenburg* (BB),

  10,00 € Angelberechtigung Sachsen-Anhalt* (ST),

  10,00 € Angelberechtigung Berlin* (BE),

  10,00 € Angelberechtigung Mecklenburg-Vorpommern* (MV),

  10,00 € Angelberechtigung Thüringen VANT* (TH-V),

  10,00 € Angelberechtigung Thüringen LAVT Allgemeine-Gewässer* (TH-L-A),

  50,00 € Angelberechtigung Thüringen LAVT Salmoniden-Gewässer* (TH-L-S),

100,00 € Angelberechtigung Thüringen Saalekaskaden* (TH-SK)

WICHTIG! Wer sich für den Förderbeitrag (Passives Mitglied) entschieden hat, kann die Angelberechtigung für andere Bundesländer nicht erwerben. Passive Mitglieder benötigen für die aktive Ausübung der Angelei eine jeweils gültige Tages- oder Wochenangelberechtigung.

 

Ausgabe der Erlaubnisscheine und Beitragsmarken:

-werden nur bei Vorlage eines gültigen Fischereischeins und Rückgabe der ordnungsgemäß

 ausgefüllten Fangbücher 2024 ausgegeben,

-werden nur gegen eigenhändige Unterschrift ausgegeben (Erziehungsberechtigte sind

 ermächtigt),

-ein Verschicken der Erlaubnisscheine und Marken ist in Ausnahmen nur mit Einschreibebrief

  mit Rückantwort möglich. Die Versandkosten betragen 06,45 €. Diese zahlt das jeweilige

  Vereinsmitglied selbst und ist vorab zusätzlich auf das Vereinskonto (Verwendungszweck:

  Porto) zu überweisen.

  WICHTIG! Es werden nur Erlaubnisscheine, Marken und Schlüssel verschickt, wenn vom

  Mitglied sein ordnungsgemäß ausgefülltes Fangbuch 2024 vorliegt.

  Desweiteren wird per Mail die Meldeadresse, Mailadresse und ein Foto (Vorder und Rückseite)

  vom Fischereischein benötigt, bitte an lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu senden.

 

Hinweise

-Bitte nachschauen, ob der Mitgliedsausweis noch ordentlich Platz für Beitragsmarken 2025

hat. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte eine Mail an Friederike Reinhard

(fr.reinhard@web.de) oder Lutz Blaurock (lutz.blaurock@fliegenfischerverein-elbtal.eu).

Somit können wir den neuen Mitgliedsausweis schon vorbereiten und wir sparen Zeit.

Wichtig ist auch das ein neues Passbild zur Markenausgabe mitgebracht werden muss.

-Wer in Besitz eines Schlüssels für das Schließsystem LVSA ist, bitte diesen zur Kontrolle

mitbringen.

 

Säumniszuschläge

Erlaubnisscheine (Fangbücher) sind bis zum 01. Februar des auf die Gültigkeit des

Erlaubnisscheines folgenden Jahres, den Vorgaben entsprechend ausgefüllt, an den Verein

zurück zu geben. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 € und bei

Rückgabe nach dem 15. März des auf die Gültigkeit des Erlaubnisscheines folgenden Jahres eine

Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig.

 

 

 

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